Gesetzliche Voraussetzungen: Gemäss KKG muss ein Kreditnehmer kreditfähig sein. Das heisst, ein Kredit darf nur dann vergeben werden, wenn der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kreditbetrag inklusive Zinsen mit dem pfändbaren Teil des Einkommens innert 36 Monaten inklusive Zinsen abzuzahlen.

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